Die Piratenpartei Zentralschweiz unterstützt ihr Mitglied Jolanda Spiess durch die Aktion #TeamJolanda
im Kampf um die Aufarbeitung des Zuger Medien- und Justizskandals. Die
Nennung des Namens der Überlebenden durch den Blick war nicht durch ein
öffentliches Interesse gerechtfertigt und hat eine Lawine von
Persönlichkeitsverletzungen über sie hereinbrechen lassen.
Stefan
Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, sagt dazu: «Die
Pressefreiheit ist zwar ein hohes Gut, aber keine Lizenz den Voyeurismus
durch die Nennung des Namens von Überlebenden zu befriedigen. Der
Schweizer Presserat hat die Unterscheidung zum öffentlichen Interesse
und damit zur Pressefreiheit sehr schön vorgenommen.»
Die
Piratenpartei Zentralschweiz fördert die informationelle
Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere aber derjenigen, die einen
Missbrauch oder ein anderes traumatisches Ereignis überlebt haben. Die
vom Schweizer Presserat und vom Zuger Kantonsgericht
vorgenommene Unterscheidung zwischen dem öffentlichen Interesse und der
Politik und dem voyeuristischen Interesse der Öffentlichkeit, dient
sowohl der Pressefreiheit als auch dem Persönlichkeitsschutz.
Die
Medien sind nun gefordert, zukünftig insbesondere vor Namensnennungen
die Konsequenzen für die betroffenen Menschen sorgfältig zu bedenken und
den Drang nach möglichst vielen intimen Informationen im Zaum zu
halten.
Die Piratenpartei Zentralschweiz unterstützt ihr Mitglied Jolanda Spiess durch die Aktion #TeamJolanda im Kampf um die Aufarbeitung des Zuger Medien- und Justizskandals. Die Nennung des Namens der Überlebenden durch den Blick war nicht durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und hat eine Lawine von Persönlichkeitsverletzungen über sie hereinbrechen lassen.
Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, sagt dazu: «Die Pressefreiheit ist zwar ein hohes Gut, aber keine Lizenz den Voyeurismus durch die Nennung des Namens von Überlebenden zu befriedigen. Der Schweizer Presserat hat die Unterscheidung zum öffentlichen Interesse und damit zur Pressefreiheit sehr schön vorgenommen.»
Die Piratenpartei Zentralschweiz fördert die informationelle Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere aber derjenigen, die einen Missbrauch oder ein anderes traumatisches Ereignis überlebt haben. Die vom Schweizer Presserat und vom Zuger Kantonsgericht vorgenommene Unterscheidung zwischen dem öffentlichen Interesse und der Politik und dem voyeuristischen Interesse der Öffentlichkeit, dient sowohl der Pressefreiheit als auch dem Persönlichkeitsschutz.
Die Medien sind nun gefordert, zukünftig insbesondere vor Namensnennungen die Konsequenzen für die betroffenen Menschen sorgfältig zu bedenken und den Drang nach möglichst vielen intimen Informationen im Zaum zu halten.