Politik

Nichtzulassung der PARAT zur Nationalratswahl

Die Zuger Staatskanzlei hat uns informiert, dass zahlreiche der von uns eingereichten Unterschriften nicht gültig seien. Bislang ging noch keine schriftliche Verfügung ein, jedoch erwarten wir, dass die hohe Anzahl von Unterschriften bereits Verstorbener oder schlichtweg nicht existenter Personen unsere Teilnahme verhindern wird.

Aufgrund dessen, dass die Mitglieder der PARAT zur Unterschriftensammlung externe Personen beauftragt hat, liegt der Verdacht nahe, dass eine dieser Personen eine Vielzahl von Unterschriften gefälscht haben könnte.

Kandidat Stefan Thöni meint dazu: «Da die hohe Zahl der ungültigen Unterschriften nun dafür sorgt, dass wir mit unserer Liste nicht an der Wahl teilnehmen dürfen, ist davon auszugehen, dass dies kein Lausbubenstreich mehr ist und lediglich einige Personen mit Phantasienamen unterschrieben haben könnten. Deshalb haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zug gestellt. Wir möchten diesen Fall lückenlos aufzuklären.»

Wir bedanken uns bei allen Wahlberechtigten im Kanton Zug, welche für uns Unterschrieben haben und würden uns freuen, wenn diese uns bei der nächsten Wahl wiederum die Möglichkeit geben würden, an dieser teilzunehmen.