Privatheit ist ein urmenschliches Bedürfnis. Jeder Mensch, in dessen Wohnung eingebrochen oder dessen Smartphone gestohlen wurde, weiss instinktiv, dass mehr als nur materielle Dinge abhanden gekommen sind. Schon alleine der Gedanke, dass ein Fremder unerkannt Intimstes erfahren hat, verursacht Alpträume. Genau so verhält es sich, wenn Menschen damit rechnen müssen, dass ihre gesamte Kommunikation abhört wird.
Ausserdem ist private Kommunikation für den Quellenschutz der Journalisten, das Berufsgeheimnis der Anwälte sowie für politische Opposition und damit für die Grundpfeiler der Demokratie hochrelevant. Private Kommunikation für diese Zwecke ist aber nur effektiv, wenn sie in einem unüberschaubaren Heuhaufen ebenso privater aber banaler Kommunikation untergeht, denn sonst werden diejenigen die berechtigerweise etwas zu verstecken haben zur Zielscheibe.
Als die Telefonüberwachung durch Strafverfolger erstmals durch das Gesetz erlaubt wurde, musste zur Überwachung ein Mensch in die Vermittlungsstelle gehen und dort Kabel umstecken. Damit war die Überwachung personalintensiv und konnte nur ausnahmsweise bei schweren Straftaten oder wichtigen Geheimdienstoperationen eingesetzt werden.
Heute muss nach Gesetz jeder Telefonanbieter in der Lage sein, Telefonüberwachung vollautomatisch auf Anforderung der Strafverfolger oder Geheimdienste zu schalten. Die Kosten dafür sind gering und entsprechend oft wird die Telefonüberwachung auch aus geringem Anlass eingesetzt, sie ist zu einer Massenüberwachung verkommen. Die aufgezeichneten Sprachdaten könnten bereits mit automatisch ausgewertet und ausgefilter werden.
Gleich einfach ist die Überwachung von E-Mail, SMS, Chats, Sozialen Medien und vieler weiterer Interaktionen vieler Millionen Nutzer im Internet. Gleichzeitig hat die Zahl der Telefonate, E-Mails und Direktnachrichten um mehrere Grössenordnungen zugenommen. So entsteht ein vollautomatisches, engmaschiges Überwachungsnetz, das nichts mehr mit der Telefonüberwachung von 1970 gemein hat.
Die Strafverfolger wollen nun an Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger ran, weil sie ja Telefon und SMS schon immer abhören konnten. Das Argument ist aber falsch, weil Kommunikationsdienste heute eine ganz andere Bedeutung haben und die technischen Möglichkeiten zur Massenüberwachung ungheure Ausmasse angenommen haben.
Vor fünfzig Jahren war es ein kostspieliges Privileg mit dem Telefon weltweit kommunzieren zu können. Heute ist es ein Privileg, Geld und Zeit zur Kommunikation von Angesicht zu Angesicht aufbringen zu können, um trotz Massenüberwachung vertraulich kommunizieren zu können.
Die Überwachung von Telefon, SMS, E-Mail und Direktnachrichten ist keineswegs alternativlos, denn auch die forensischen Techniken der Polizei haben sich weiterentwickelt, so dass ohnehin mehr Straftaten aufgeklärt werden können.
Aus all diesen Gründen ist es zur Wiederherstellung der Balance zwischen Freiheit und Repression erforderlich, die Telekommunikationsüberwachung insgesamt abzuschaffen.
Privatheit ist ein urmenschliches Bedürfnis. Jeder Mensch, in dessen Wohnung eingebrochen oder dessen Smartphone gestohlen wurde, weiss instinktiv, dass mehr als nur materielle Dinge abhanden gekommen sind. Schon alleine der Gedanke, dass ein Fremder unerkannt Intimstes erfahren hat, verursacht Alpträume. Genau so verhält es sich, wenn Menschen damit rechnen müssen, dass ihre gesamte Kommunikation abhört wird.
Ausserdem ist private Kommunikation für den Quellenschutz der Journalisten, das Berufsgeheimnis der Anwälte sowie für politische Opposition und damit für die Grundpfeiler der Demokratie hochrelevant. Private Kommunikation für diese Zwecke ist aber nur effektiv, wenn sie in einem unüberschaubaren Heuhaufen ebenso privater aber banaler Kommunikation untergeht, denn sonst werden diejenigen die berechtigerweise etwas zu verstecken haben zur Zielscheibe.
Als die Telefonüberwachung durch Strafverfolger erstmals durch das Gesetz erlaubt wurde, musste zur Überwachung ein Mensch in die Vermittlungsstelle gehen und dort Kabel umstecken. Damit war die Überwachung personalintensiv und konnte nur ausnahmsweise bei schweren Straftaten oder wichtigen Geheimdienstoperationen eingesetzt werden.
Heute muss nach Gesetz jeder Telefonanbieter in der Lage sein, Telefonüberwachung vollautomatisch auf Anforderung der Strafverfolger oder Geheimdienste zu schalten. Die Kosten dafür sind gering und entsprechend oft wird die Telefonüberwachung auch aus geringem Anlass eingesetzt, sie ist zu einer Massenüberwachung verkommen. Die aufgezeichneten Sprachdaten könnten bereits mit automatisch ausgewertet und ausgefilter werden.
Gleich einfach ist die Überwachung von E-Mail, SMS, Chats, Sozialen Medien und vieler weiterer Interaktionen vieler Millionen Nutzer im Internet. Gleichzeitig hat die Zahl der Telefonate, E-Mails und Direktnachrichten um mehrere Grössenordnungen zugenommen. So entsteht ein vollautomatisches, engmaschiges Überwachungsnetz, das nichts mehr mit der Telefonüberwachung von 1970 gemein hat.
Die Strafverfolger wollen nun an Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger ran, weil sie ja Telefon und SMS schon immer abhören konnten. Das Argument ist aber falsch, weil Kommunikationsdienste heute eine ganz andere Bedeutung haben und die technischen Möglichkeiten zur Massenüberwachung ungheure Ausmasse angenommen haben.
Vor fünfzig Jahren war es ein kostspieliges Privileg mit dem Telefon weltweit kommunzieren zu können. Heute ist es ein Privileg, Geld und Zeit zur Kommunikation von Angesicht zu Angesicht aufbringen zu können, um trotz Massenüberwachung vertraulich kommunizieren zu können.
Die Überwachung von Telefon, SMS, E-Mail und Direktnachrichten ist keineswegs alternativlos, denn auch die forensischen Techniken der Polizei haben sich weiterentwickelt, so dass ohnehin mehr Straftaten aufgeklärt werden können.
Aus all diesen Gründen ist es zur Wiederherstellung der Balance zwischen Freiheit und Repression erforderlich, die Telekommunikationsüberwachung insgesamt abzuschaffen.