Politik

Bundesgericht kein Vorbild bei Justizöffentlichkeit

Am 23. März 2023 fand vor Bundesgericht eine seltene Hauptverhandlung statt. Es ging darum, ob die Schliessung der Fitnessstudios wegen Corona rechtmässig war und ob gegebenenfalls ein Fall der Staatshaftung vorliegt. Dieser Blogpost soll sich jedoch nicht mit Corona und Staatshaftung, sondern damit beschäftigen, wie es in diesem Fall um die Justizöffentlichkeit bestellt war.

Die Hauptverhandlung im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne war öffentlich und das interessante Thema zog auch einige Menschen an. Wer aber hinging, um unseren Rechtsstaat in Aktion zu erleben, wurde enttäuscht. Es gab einen halbwegs interessanten Vortrag der Anwälte der Klägerin und einen sehr bescheidenen Vortrag des Vertreters des Eidgenössischen Finanzministeriums zu hören. Die drei Bundesrichterinnen und Bundesrichter stellten keine Fragen und so war die eigentliche Verhandlung nach gut 20 Minuten vorbei. Dann mussten die Beobachtenden draussen warten, während sich das Gericht etwas mehr als eine Stunde beraten hat, statt dass wie sonst ab und zu eine interessante öffentliche Urteilsberatung stattfand. Schliesslich wurden die Parteien und die Öffentlichkeit wieder in den Saal hinein gebeten und der Urteilsspruch wurde verkündet. Zur Begründung gab es kein Wort zu hören.

Meiner Meinung nach hat das Bundesgericht somit in puncto Justizöffentlichkeit vollständig versagt, ja Menschen regelrecht davon abgeschreckt, sich für die rechtsprechende Tätigkeit zu interessieren. Dabei sollte es neben der Rechtsprechung als solcher Hauptaufgabe des Bundesgerichts sein, Rechtsprechung zu erklären und den Rechtsstaat zu fördern. Dazu gehört, dass das Bundesgericht für die Menschen nicht nur respekteinflössend, sondern auch nahbar sein muss. Wie es besser geht, zeigt z.B. der Supreme Court of California, wo die Verhandlungen nicht nur spannend und gut besucht, sondern auch im Internet nachzuschauen sind.