Politik

Für ein Grundrecht auf Digitale Integrität

Frau, welche ein Smartphone benutzt

Die Sektion Zug der PARAT hat nach der überwältigenden Zustimmung zum Grundrecht auf Digitale Integrität in Genf eine Petition lanciert, welche ein solches Grundrecht auch in der Zuger Kantonsverfassung verankern will.

Unser Vorschlag für ein Zuger Grundrecht auf Digitale Integrität enthält nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit im Digitalen Raum, Schutz vor Nutzung von persönlichen Daten ohne Zustimmung, ein Recht offline zu leben und das Recht vergessen zu werden, sondern über dasjenige in der Genfer Verfassung auch ein Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden.

Der Zuger Kantonsrat hat die Petition zur Behandlung an die Justizprüfungskommission überwiesen. Wir sind gespannt auf die Debatte und hoffen, dass es das Grundrecht auf Digitale Integrität nach einigen Kantonsverfassung auch bald in die Bundesverfassung schafft.

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