Politik

Warum Transparenz?

Seiteneingang des Bundeshauses in Bern

In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz hat jeder Mensch das Recht, Entscheidungen von Behörden zu hinterfragen und mit einer Petition oder einem Protest darauf einzuwirken, ohne deshalb Nachteile fürchten zu müssen. Das hilft aber nur, wenn die Menschen das tun und lassen von Behörden Bescheid wissen. Dazu bracht es Transparenz, die in Form des Öffentlichkeitsprinzip gewährt werden soll.

Die Öffentlichkeitsgesetze in der Schweiz haben aber alle eine Ausnahme, welche diesen Zweck untergräbt. So heisst es im Bundesgesetz: „Amtliche Dokumente dürfen erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage darstellen, getroffen ist.“ Mit anderen Worten: Transparenz gibt es erst, wenn die Würfel gefallen sind.

Der Zweck dieser Ausnahme ist, dass Behörden nicht vor einem Entscheid unter Druck gesetzt werden. Aber in einer Demokratie ist es ein Feature und kein Bug, dass Behörden durch Petitionen, Proteste und die direktdemokratischen Mittel unter Druck gesetzt werden. Dabei gibt es klare Grenzen und den Straftatbestand der Nötigung, um sie durchzusetzen. Aber alleine die Möglichkeit, dass Transparenz nicht nur zu legitimem Protest, sondern auch zu illegalen Handlungen genutzt werden könnte, kann kein Grund zu sein, das Volk systematisch vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Dabei ist auch wichtig zu bemerken, dass von anstehenden Entscheiden besonders Betroffene sowieso Akteneinsicht haben und andererseits Dokumenten aus solchen Verfahren der Öffentlichkeit sowieso nur anonymisiert zugänglich gemacht werden. Es geht also bei der besagten Ausnahme primär um Entscheide, welche die Öffentlichkeit aus politischen Gründen als problematisch sehen könnte.

Aus diesen Gründen muss diese Ausnahme aus allen Öffentlichkeitsgesetzen gestrichen werden, damit Menschen ihre politischen Rechte auch wahrnehmen können, bevor eine Behörde Tatsachen geschaffen hat.

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