Die PARAT begrüsst die Stossrichtung des Entwurfs zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieser geht jedoch nicht weit genug. Die PARAT bemängelt insbesondere, dass Onlineshops und Läden hinsichtlich Zahlungsmittel, Lieferung, etc. nicht zur Barrierefreiheit angehalten werden. Ausserdem fordert die PARAT, dass Fehlbare unternehmen Strafschadenersatz bezahlen müssen, um die Einhaltung von Barrierefreiheit zu motivieren.
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Die PARAT begrüsst die Stossrichtung des Entwurfs zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieser geht jedoch nicht weit genug. Die PARAT bemängelt insbesondere, dass Onlineshops und Läden hinsichtlich Zahlungsmittel, Lieferung, etc. nicht zur Barrierefreiheit angehalten werden. Ausserdem fordert die PARAT, dass Fehlbare unternehmen Strafschadenersatz bezahlen müssen, um die Einhaltung von Barrierefreiheit zu motivieren.
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