Grundkonsens

Der folgende Grundkonsens beschreibt die Grundzüge der Politik von PARAT. Er ist die Grundlage für unser Parteiprogramm, unsere Positionen und unsere Tagespolitik.

Inhaltlicher Grundkonsens

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist gleich viel Wert und hat das gleiche Recht, in Freiheit zu leben. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie, Alter, Religion, geografischer oder sozialer Herkunft, biologischem oder sozialem Geschlecht, sexuellen Vorlieben, körperlicher oder geistiger Behinderung ist unzulässig.

Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten und jedem Beruf und jeder Freizeitaktivität nachzugehen, solange er damit nicht die Rechte oder die Lebensgrundlage anderer Menschen beeinträchtigt. Niemand kann zu einer Arbeit oder zum Dienst gezwungen werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine durch die Gemeinschaft gesicherte Existenz, welche auch die Teilnahme am sozialen und politischen Leben ermöglicht, sowie auf kostenlose, lebenslange Bildung entsprechend seinen Fähigkeiten. Jeder Mensch hat auch ohne eigene Leistung das Recht am Wohlstand teilzuhaben. Wirtschaftsordnung und Umverteilung maximieren den Wohlstand der Ärmsten. Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum zu besitzen. Jeder Mensch und jedes Unternehmen trägt aber nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit progressiv mehr zur Gemeinschaft bei.

Kinder sind zu freien, selbstständig denkenden und kritischen Menschen heranzuziehen. Sie haben das Recht auf besonderen Schutz vor Gewalt und Missbrauch, das Recht auf eine umfassende Bildung, sowie das Recht, unabhängig von den Eltern verschiedene Weltanschauungen unter ethischer Betrachtung kennenzulernen und sich ihre eigene frei zu bilden.

Alle Geschlechter sind gleichzustellen. Insbesondere ist Lohn- und Chancengleichheit herzustellen. Löhne, Aufgaben und Leistungsbewertungen durch öffentliche und private Arbeitgeber sind transparent zu machen. Segregation und Diskriminierung zur Erreichung von Gleichstellung sind unzulässig. Öffentliche Institutionen haben keine veralteten Rollenbilder und Geschlechterklischees zu verbreiten.

Der Schutz der Existenzgrundlage der Menschheit, insbesondere des Klimas und der Umwelt hat Priorität vor dem Wohlstand und der freien Entfaltung jenseits der zu sichernden Existenz jedes Menschen. Nur wo starke finanzielle Anreize und Investitionsprogramme die Umwelt nicht genügend schützen können, sollen Gebote und Verbote zum Tragen kommen.

Wissen und Kultur sind für alle Menschen frei verfügbar. Die angemessene Vergütung der Schaffenden erfolgt ohne Monopolrechte. Die Gemeinschaft betreibt öffentliche Wissenschaft mit grossem Aufwand mit dem Ziel die freie Entfaltung jedes einzelnen Menschen und den Fortschritt der Menschheit insgesamt zu fördern.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äussern. Beleidigende, bedrohende und diskriminierende Äusserungen fallen jedoch ebenso wenig unter die Meinungsfreiheit, wie Aufrufe zum Hass, zu Diskriminierung und Gewalt gegen andere Menschen und Menschengruppen sowie falsche Tatsachenbehauptungen. Das Recht, sich anonym zu äussern kann nur dadurch eingeschränkt werden, dass rechtswidrige Äusserungen nach sorgfältiger Abwägung einer richterlichen Behörde gelöscht werden.

Jeder Mensch hat das Recht, sich frei durch alle Länder zu bewegen und überall frei von Diskriminierung niederzulassen. Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist mit Ausnahme des Stimm- und Wahlrechts unzulässig. Jeder Mensch, der wenige Jahre im Land gelebt hat und die Rechtsordnung beachtet hat das Recht, die ohne Schikane die Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Absolute Sicherheit oder blosse Steigerung der gefühlten Sicherheit auf Kosten der Freiheit ist nicht erstrebenswert. Die Freiheit einzelner Menschen darf nicht präventiv eingeschränkt werden, ausser durch Strafbarkeit konkreter Vorbereitungshandlungen. Nur schwere und wahrscheinlich eintretende Gefahren können die Beeinträchtigung vieler Menschen durch Sicherheitsmassnahmen rechtfertigen.

Jeder Mensch gilt bis zur Verurteilung durch ein unabhängiges Gericht wegen einer durch das Gesetz unter Strafe gestellten Tat als unschuldig. Die Anklage hat die Tat und Schuld zweifelsfrei zu beweisen. Jeder beschuldigte Mensch hat das Recht seine Mitwirkung am Strafverfahren zu verweigern, ohne dass ihm dies zum Nachteil gereicht. Strafen und Massnahmen müssen Tat- und Schuldangemessen sein. Die Todesstrafe
und andere Strafen bis ans Lebensende sind unzulässig. Freiheitseinschränkende Mass nahmen müssen aufgehoben werden, wenn ihre Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist.

Jeder Mensch hat das Recht, jede ihn betreffende Handlung einer Behörde sowie alle generell-abstrakten Erlasse von unabhängigen Gerichten prüfen zu lassen. Gerichte und Richter müssen insbesondere von Regierung, Parlament und politischen Parteien unabhängig sein. Die Justiz ist so auszugestalten und auszustatten, dass eine rasche und umfassende Wahrheitsfindung möglich ist.

Jeder Mensch hat das Recht, die über die ihn betreffende Information frei und ohne wirtschaftliche Zwänge zu bestimmen. Staatliche und private Prozesse sind so zu gestalten, dass möglichst wenige Personendaten verarbeitet werden. Massenhafte Überwachung und solche ohne hinreichenden Tatverdacht ist unzulässig. Die persönlichen Datenverarbeitungsgeräte eines jeden Menschen sind absolut geschützt.

Die Gestaltung der Gesellschaft erfolgt mit demokratischen Mitteln durch Verfassung und Gesetze. Jeder Staatsbürger hat das Recht, ohne Diskriminierung durch seine freie und gleiche Stimme sowie Kandidatur, Initiative, Referendum und Petition die Gemeinwesen an seinem Wohnort mitzugestalten. Auch Minderheiten müssen das Recht haben, jede generell-abstrakte Entscheidung dem Volk zur freien Abstimmung vorlegen zu lassen. Wahlverfahren sorgen dafür, dass so weit auf Grund der Grösse möglich alle Minderheiten in den Legislativen und Exekutiven vertreten sind. Der Staat ist frei von Religion und privilegiert keine Religionsgemeinschaft.

Jeder Mensch hat das Recht, sich über alle Handlungen der Behörden jederzeit zu informieren, soweit die Grundrechte anderer Menschen dies zulassen. Die Behörden sind verpflichtet, so zu arbeiten, dass Transparenz jederzeit einfach möglich ist. Die an politischen Prozessen beteiligten Organisationen legen ihre Finanzierung offen.

Die Aussenpolitik bedient sich ausschliesslich friedlicher Mittel und hat primär zum Ziel, die Menschenrechte und die Umwelt auf dem gesamten Planeten zu schützen. Waffen und Überwachungstechnik werden nur an Staaten exportiert, welche die Menschenrechte und Kriegsrecht mindestens so gut beachten wie der exportierende Staat. Die Bewohner eines jeden Gebietes haben das Recht, über die Unabhängigkeit ihres Gebietes von einem Staat frei zu entscheiden.

Unsere Politik

Wir akzeptieren, vertreten und verteidigen jederzeit den in der Verfassung angelegten inhaltlichen Grundkonsens. Sprechen wir für die Partei, so vertreten wir das Parteiprogramm und die Positionen. Werden wir in der Öffentlichkeit als Repräsentant wahrgenommen, so widersprechen wir dem Parteiprogramm nicht.

Wir machen sachliche, evidenzbasierte Politik gemäss dieser Verfassung und dem Parteiprogramm. Wir unterstützen politische Vorhaben, welche unseren Zielen näher kommen als der Status Quo. Wir beteiligen uns nicht an Absprachen, welche den in dieser Verfassung niedergelegten Grundkonsens in wesentlichen Teilen verletzen.

Wir informieren wahrheitsgemäss über unsere Politik und halten unsere Versprechen wenn immer möglich ein. Wir machen Absprachen mit anderen Parteien und Interessenvertretern transparent. Wir machen unsere Parteifinanzen und unsere Amts- und Mandatsträger deren Lobbykontakte, Geschenke, Zuwendungen und Löhne transparent.

Unsere Mitglieder in staatlichen Legislativen und Exekutiven nutzen ihren Spielraum, um unsere Politik gemäss dieser Verfassung und dem Parteiprogramm umzusetzen. Mitglieder in staatlichen Judikativen entscheiden unabhängig nach Menschenrechten und dem Gesetz.

Wir verachten Gewalt gegen Menschen und fremdes Eigentum sowie Drohung, Einschüchterung und Korruption als Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Unser Umgang

Wir handeln als Team und unterstützen uns gegenseitig. Wir äussern Kritik sachlich und akzeptieren ebensolche. Wir debattieren sachlich und unterlassen, wann immer möglich persönliche Angriffe. Wir halten Abmachungen ein, erfüllen übernommene Aufgaben und informieren rechtzeitig, wenn dies nicht möglich ist.

Wir begegnen anderen Mitgliedern sowie den Angestellten von Partei, Fraktionen, Amts- und Mandatsträgern mit Anstand und Respekt. Wir akzeptieren und respektieren deren Grenzen. Wir unterlassen Beleidigungen, Drohungen, Belästigungen, Mobbing und Stalking. Vorwürfe verwerflichen Verhaltens, insbesondere des Bruchs dieser Verfassung, erheben wir immer spezifisch und nur, wenn wir ernsthaften Anlass haben, sie für wahr zu halten.

Wir informieren, insbesondere als Wahlbewerber, Amts- und Mandatsträger sowie vor einer Kandidatur hierfür das zuständige Parteiorgan über mögliche Interessenkonflikte sowie gegen uns erhobene ernsthafte Vorwürfe, hängige Untersuchungen und verhängte Sanktionen, soweit diese das Image der Partei beschädigen könnten. Wir kommunizieren diese Informationen unverzüglich parteiintern, soweit ein allgemeines Interesse anzunehmen ist.

Wir achten jederzeit Leib und Leben, sexuelle Integrität, Freiheit und Existenzgrundlage aller Menschen. Wir beteiligen uns niemals an der gewinnstrebigen Ausbeutung oder Überwachung von Menschen, Umweltzerstörung oder Waffenexporten in Krisengebiete.

Wir sind als Parteiorgane, Wahlbewerber, Amts- und Mandatsträger parteiintern jederzeit so transparent, wie es das Gesetz und die Persönlichkeitsrechte Dritter zulassen. Wir tragen vom zuständigen Organ, Amts- oder Mandatsträger als sensitiv bezeichnete parteiinterne Information nur dann nach Aussen, wenn sich die Behebung eines parteiinternen Missstandes nicht erreichen lässt, oder dieser Missstand besonders schwer wiegt.