Die PARAT steht der Contact-Tracing-App trotz der eingesetzten dezentralen Technik kritisch gegenüber. Wir befürchten, dass die Bluetooth-Beacons und die Warnmeldungen dazu missbraucht werden könnten, infizierte Personen zu identifizieren. Daher fordern wir, dass die Entwicklung auch nach dem Release der App fortgesetzt wird, um diese Angriffe auszuschliessen, falls die Pandemie andauert.
Die PARAT begrüsst den Beschluss des Parlaments, eine gesetzliche Grundlage für die Contact-Tracing-App zu schaffen, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der App zu addressieren.
Die Contact-Tracing-App muss per Gesetz einer ganz klaren Zweckbindung auf die Verfolgung von Infektionen mit SARS-Cov-2 unterliegen. Dazau muss explizit festgehalten werden, dass das Backend abgeschaltet und alle Daten vernichtet werden, sobald Contact-Tracing nicht mehr zwingend notwendig ist, weil beispielsweise eine Impfung verfügbar ist. Das Gesetz soll auch Apple und Google verpflichten, die Contact-Tracing-Funktionalität wieder auszubauen.
Weil es nach den Vorgaben von Apple und Google nur eine von der Regierung sanktionierte App pro Land geben soll und alternative Apps damit ausgeschlossen werden, befürchtet die PARAT, dass die grosse Nutzerbasis dieser App Begehrlichkeiten weckt und in Zukunft weitere Überwachungsfeatures hinzugefügt werden bis die App einem regelrechten Staatstrojanger gleicht. Deshalb muss der maximale Funktionsumfang explizit im Gesetz festgelegt werden und eine Nutzung der App oder der Daten daraus für die Strafverfolgung oder den Nachrichtendienst explizit ausgeschlossen werden.
Das Gesetz muss auch die Freiwilligkeit der Installation, Nutzung, Meldung und Reaktion auf Warnungen klar festschreiben und die Diskriminierung von Menschen durch Private aufgrund der Nichtbenutzung der App oder des von der App angezeigten Status unter Strafe stellen.
Das Gesetz muss auch die Rechte einer Person festlegen, welche eine Warnmeldung angezeigt erhält. Diese muss insbesondere das Recht haben, bei voller Lohnfortzahlung während der möglichen Ansteckungsgefahr der Arbeit fernzubleiben und sich testen zu lassen, ohne durch eine Behörde in Quarantäne versetzt zu werden.
Die PARAT steht der Contact-Tracing-App trotz der eingesetzten dezentralen Technik kritisch gegenüber. Wir befürchten, dass die Bluetooth-Beacons und die Warnmeldungen dazu missbraucht werden könnten, infizierte Personen zu identifizieren. Daher fordern wir, dass die Entwicklung auch nach dem Release der App fortgesetzt wird, um diese Angriffe auszuschliessen, falls die Pandemie andauert.
Die PARAT begrüsst den Beschluss des Parlaments, eine gesetzliche Grundlage für die Contact-Tracing-App zu schaffen, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der App zu addressieren.
Die Contact-Tracing-App muss per Gesetz einer ganz klaren Zweckbindung auf die Verfolgung von Infektionen mit SARS-Cov-2 unterliegen. Dazau muss explizit festgehalten werden, dass das Backend abgeschaltet und alle Daten vernichtet werden, sobald Contact-Tracing nicht mehr zwingend notwendig ist, weil beispielsweise eine Impfung verfügbar ist. Das Gesetz soll auch Apple und Google verpflichten, die Contact-Tracing-Funktionalität wieder auszubauen.
Weil es nach den Vorgaben von Apple und Google nur eine von der Regierung sanktionierte App pro Land geben soll und alternative Apps damit ausgeschlossen werden, befürchtet die PARAT, dass die grosse Nutzerbasis dieser App Begehrlichkeiten weckt und in Zukunft weitere Überwachungsfeatures hinzugefügt werden bis die App einem regelrechten Staatstrojanger gleicht. Deshalb muss der maximale Funktionsumfang explizit im Gesetz festgelegt werden und eine Nutzung der App oder der Daten daraus für die Strafverfolgung oder den Nachrichtendienst explizit ausgeschlossen werden.
Das Gesetz muss auch die Freiwilligkeit der Installation, Nutzung, Meldung und Reaktion auf Warnungen klar festschreiben und die Diskriminierung von Menschen durch Private aufgrund der Nichtbenutzung der App oder des von der App angezeigten Status unter Strafe stellen.
Das Gesetz muss auch die Rechte einer Person festlegen, welche eine Warnmeldung angezeigt erhält. Diese muss insbesondere das Recht haben, bei voller Lohnfortzahlung während der möglichen Ansteckungsgefahr der Arbeit fernzubleiben und sich testen zu lassen, ohne durch eine Behörde in Quarantäne versetzt zu werden.