Wir begrüssen im Grundsatz ein Verbot des Zeigens der Nazisymbolik. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist jedoch aus mehreren Gründen unzureichend bis gefährlich.
Die Ausnahme für bestehende religiöse Symbole, welche Nazisymbolen zum Verwechseln ähnlich sehen, ist ein zu grosses und offensichtliches Schlupfloch. Diese Symbole sollten nur dann ausgenommen oder erlaubt werden, wenn sie im offensichtlich religiösen Kontext benutzt werden, da sonst Rechtsextreme diese Symbole zur Gesetzesumgehung verwenden werden.
Andererseits fehlen zwei wichtige Ausnahmetatbestände: Zum einen sollten Nazisymbole politisch verwendet werden dürfen, wenn aus der Verwendung oder dem Kontext klar hervorgeht, dass die verwendende Person damit ihre Gegnerschaft zu nationalsozialistischen oder rechtsextremen Ideologien zum Ausdruck bringen will. Es wäre extrem kontraproduktiv, antifaschistische Bestrebungen mit einem Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen zu behindern.
Zum anderen sollten Nazisymbole auch zu Unterhaltungszwecken, beispielsweise in Filmen, Videospielen, Brettspielen und so weiter erlaubt sein. Dies, um eine Situation wie in Deutschland zu vermeiden, wo Filme und Spiele teilweise nicht oder nicht im englischen Original verfügbar sind, weil Nazisymbole sichtbar sind. Zwar könnte argumentiert werden, dass Filme und Spiele auch immer künstlerische Zwecke verfolgen, aber durch die Erwähnung von Unterhaltungszwecken würde Rechtsunsicherheit vermieden, welche Anbieter von Produkten davon abhalten würde, diese in der Schweiz anzubieten.
Wir begrüssen im Grundsatz ein Verbot des Zeigens der Nazisymbolik. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist jedoch aus mehreren Gründen unzureichend bis gefährlich.
Die Ausnahme für bestehende religiöse Symbole, welche Nazisymbolen zum Verwechseln ähnlich sehen, ist ein zu grosses und offensichtliches Schlupfloch. Diese Symbole sollten nur dann ausgenommen oder erlaubt werden, wenn sie im offensichtlich religiösen Kontext benutzt werden, da sonst Rechtsextreme diese Symbole zur Gesetzesumgehung verwenden werden.
Andererseits fehlen zwei wichtige Ausnahmetatbestände: Zum einen sollten Nazisymbole politisch verwendet werden dürfen, wenn aus der Verwendung oder dem Kontext klar hervorgeht, dass die verwendende Person damit ihre Gegnerschaft zu nationalsozialistischen oder rechtsextremen Ideologien zum Ausdruck bringen will. Es wäre extrem kontraproduktiv, antifaschistische Bestrebungen mit einem Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen zu behindern.
Zum anderen sollten Nazisymbole auch zu Unterhaltungszwecken, beispielsweise in Filmen, Videospielen, Brettspielen und so weiter erlaubt sein. Dies, um eine Situation wie in Deutschland zu vermeiden, wo Filme und Spiele teilweise nicht oder nicht im englischen Original verfügbar sind, weil Nazisymbole sichtbar sind. Zwar könnte argumentiert werden, dass Filme und Spiele auch immer künstlerische Zwecke verfolgen, aber durch die Erwähnung von Unterhaltungszwecken würde Rechtsunsicherheit vermieden, welche Anbieter von Produkten davon abhalten würde, diese in der Schweiz anzubieten.