Die mutwillige Zerstörung vieler Behörden durch das Trump-Regime zeigt, wie gefährlich es ist, wenn zu viel Macht an einer Stelle konzentriert wird. Im Falle der USA ist dies unter anderem durch die Theorie gefördert, dass alle exekutive Macht einzig und alleine beim Präsidenten liegen müsse. Das Gegenstück dazu ist die gegenseitige Kontrolle von Behörden, im Englischen Checks and Balances genannt.
In der Schweiz liegt praktisch alle Macht beim Parlament. Es wählt den Bundesrat und die Bundesrichter*innen und macht Gesetze, die nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit geprüft werden können. Das Parlament kann sogar Volksinitiativen für ungültig erklären, ohne dass es ein Rechtsmittel dagegen gibt.
PARAT fordert deshalb, dass der Bundesrat direkt vom Volk gewählt wird. Damit dabei die Mehrheit nicht einfach alle Posten besetzen kann und stattdessen alle grösseren politischen Richtungen vertreten sind, muss es dabei eine Verhältniswahl geben. Dabei schlagen wir eine proportionale Persönlichkeitswahl vor, bei welcher keine Parteien gewählt, aber die Stimmberechtigten ihre Präferenz für verschiedene Kandidierende ausdrücken können. Dadurch würde der Bundesrat weiterhin aus Vertreter*innen aller grossen Parteien bestehen und eine allzu grosse Polarisierung vermieden.
Auch die Bundesrichter*innen sollen direkt von Volk nach demselben Wahlsystem gewählt werden. Damit die Richter*innen möglichst unabhängig urteilen können, soll ihre Amtszeit fest 12 Jahre betragen und eine Wiederwahl ausgeschlossen werden. Dabei sollen ausscheidende Richter*innen von einer Nachrückliste ersetzt werden. Diese Nachrückliste soll jeweils in einer Wahl um 20 Personen ergänzt werden, sobald sie auf weniger als 5 Gewählte geschrumpft ist. So können per proportionaler Persönlichkeitswahl viele Meinungen in der Richterschaft vertreten sein, ohne dass sich die Rechtsprechung kurzfristig zu heftig ändert.
Neu soll eine unabhängige Wahl- und Abstimmungsbehörde für die Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen sowie die Feststellung des Zustandekommens von Initiativen und Referenden zuständig sein. Die Behörde soll 9 Mitglieder haben und direkt vom Volk nach dem gleichen Wahlsystem gewählt werden. Ihr Budget soll in der Verfassung verankert werden. Ihre Entscheide betreffend Initiativen, Referenden, Abstimmungen und Wahlen sollen direkt beim Bundesgericht angefochten werden können.
Auch andere wichtige Behörden sollen von Regierung, Verwaltung und Gerichten möglichst unabhängig sein. Dazu gehören allen voran Staatsanwaltschaften, Nationalbank, Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Öffentlichkeitsprinzipbehörde. Diese sollen alle Kollegialorgane mit mindestens 5 Mitgliedern ausgestaltet sein und direkt vom Volk per proportionaler Persönlichkeitswahl gewählt werden. Ihr Budget soll direkt vom Volk, als Anteil am Bruttoinlandprodukt, festgelegt werden. Damit sind diese wichtigen Behörden dem Zugriff von Regierung und Parlament entzogen.
Um allzu schnelle Machtwechsel zu verhindern, sollen zudem Wahlen nie gleichzeitig mit anderen Wahlen, sondern jeweils an separaten Abstimmungsterminen stattfinden. Insbesondere sollen Bundesrat und Parlament um eine halbe Legislatur versetzt gewählt werden.
Die mutwillige Zerstörung vieler Behörden durch das Trump-Regime zeigt, wie gefährlich es ist, wenn zu viel Macht an einer Stelle konzentriert wird. Im Falle der USA ist dies unter anderem durch die Theorie gefördert, dass alle exekutive Macht einzig und alleine beim Präsidenten liegen müsse. Das Gegenstück dazu ist die gegenseitige Kontrolle von Behörden, im Englischen Checks and Balances genannt.
In der Schweiz liegt praktisch alle Macht beim Parlament. Es wählt den Bundesrat und die Bundesrichter*innen und macht Gesetze, die nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit geprüft werden können. Das Parlament kann sogar Volksinitiativen für ungültig erklären, ohne dass es ein Rechtsmittel dagegen gibt.
PARAT fordert deshalb, dass der Bundesrat direkt vom Volk gewählt wird. Damit dabei die Mehrheit nicht einfach alle Posten besetzen kann und stattdessen alle grösseren politischen Richtungen vertreten sind, muss es dabei eine Verhältniswahl geben. Dabei schlagen wir eine proportionale Persönlichkeitswahl vor, bei welcher keine Parteien gewählt, aber die Stimmberechtigten ihre Präferenz für verschiedene Kandidierende ausdrücken können. Dadurch würde der Bundesrat weiterhin aus Vertreter*innen aller grossen Parteien bestehen und eine allzu grosse Polarisierung vermieden.
Auch die Bundesrichter*innen sollen direkt von Volk nach demselben Wahlsystem gewählt werden. Damit die Richter*innen möglichst unabhängig urteilen können, soll ihre Amtszeit fest 12 Jahre betragen und eine Wiederwahl ausgeschlossen werden. Dabei sollen ausscheidende Richter*innen von einer Nachrückliste ersetzt werden. Diese Nachrückliste soll jeweils in einer Wahl um 20 Personen ergänzt werden, sobald sie auf weniger als 5 Gewählte geschrumpft ist. So können per proportionaler Persönlichkeitswahl viele Meinungen in der Richterschaft vertreten sein, ohne dass sich die Rechtsprechung kurzfristig zu heftig ändert.
Neu soll eine unabhängige Wahl- und Abstimmungsbehörde für die Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen sowie die Feststellung des Zustandekommens von Initiativen und Referenden zuständig sein. Die Behörde soll 9 Mitglieder haben und direkt vom Volk nach dem gleichen Wahlsystem gewählt werden. Ihr Budget soll in der Verfassung verankert werden. Ihre Entscheide betreffend Initiativen, Referenden, Abstimmungen und Wahlen sollen direkt beim Bundesgericht angefochten werden können.
Auch andere wichtige Behörden sollen von Regierung, Verwaltung und Gerichten möglichst unabhängig sein. Dazu gehören allen voran Staatsanwaltschaften, Nationalbank, Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Öffentlichkeitsprinzipbehörde. Diese sollen alle Kollegialorgane mit mindestens 5 Mitgliedern ausgestaltet sein und direkt vom Volk per proportionaler Persönlichkeitswahl gewählt werden. Ihr Budget soll direkt vom Volk, als Anteil am Bruttoinlandprodukt, festgelegt werden. Damit sind diese wichtigen Behörden dem Zugriff von Regierung und Parlament entzogen.
Um allzu schnelle Machtwechsel zu verhindern, sollen zudem Wahlen nie gleichzeitig mit anderen Wahlen, sondern jeweils an separaten Abstimmungsterminen stattfinden. Insbesondere sollen Bundesrat und Parlament um eine halbe Legislatur versetzt gewählt werden.