Wer in der Schweiz verdächtigt wird, eine kleinere Straftat begangen zu haben, kann bestraft werden, bevor diese Person das überhaupt mitbekommt. Das geht beispielsweise so: Irgendwann angeblich irgendwo ein Verkehrsdelikt begangen, im Internet eine andere Person mit etwas gar derben Worten bedacht oder mit ein paar Gram Marihuana zu viel erwischt, dann monate- oder jahrelang nichts und während der Ferien flatter der Strafbefehl rein. Nach sieben Tagen auf der Poststelle gilt er gesetzlich als zugestellt und nochmal zehn Tage später ist er rechtskräftig. Nichts mehr zu machen, ausser die Busse oder Geldstrafe zu zahlen. In Extremfällen ist auch die bedingte Freiheitsstrafe rechtskräftig. Jedenfalls bist du jetzt vorbestraft, ohne je eine Chance gehabt zu haben, irgendwas dagegen zu sagen. Vielleicht warst du schuld, vielleicht war die Situation aber auch ganz anders.
Oder du hast psychische Probleme, dein Leben nicht im Griff, öffnest deine Post nicht, weil eh nur Rechnungen drin sind, die du nicht bezahlen kannst. Und dann bist du plötzlich vorbestraft und sollst tausende Franken Strafe bezahlen. Ohne Anwalt, ohne dich je erklären zu können. So etwas ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Zudem ist es auch unter dem Aspekt der Generalprävention Unfug. Wer nur eine Schreiben erhält, dass oft in einem Behördenkauderwelsch abgefasst ist, welches viele Menschen gar nicht verstehen, dem dämmert es gar nicht, weshalb genau sie oder er bestraft wird. Diese Person kann sich gar nicht bessern.
Der Strafbefehl muss dringend fairer gestaltet werden. Am besten sollte gesetzlich vorgeschrieben sein, dass jeder Strafbefehl mündlich von der Staatsanwält*in eröffnet und erklärt werden muss, damit jedem klar ist, was es bedeutet und nicht rechtlich gebildete Personen auch Fragen stellen können. Selbstverständlich gehört auch dazu, dass die beschuldigte Person den Strafbefehl danach schriftlich mitnehmen kann, um diesen von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Zur faireren Gestaltung des Strafbefehl gehört auch, die mögliche Höhe der Strafen zu Reduzieren. Wer sechs Monatslöhne abgeben soll oder gar eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt erhält, soll immer eine Richter*in sehen. Höchstens Bussen und Geldstrafen bis maximal 60 Tagessätze sollen im Strafbefehlsverfahren ausgeurteilt werden können.
Wer in der Schweiz verdächtigt wird, eine kleinere Straftat begangen zu haben, kann bestraft werden, bevor diese Person das überhaupt mitbekommt. Das geht beispielsweise so: Irgendwann angeblich irgendwo ein Verkehrsdelikt begangen, im Internet eine andere Person mit etwas gar derben Worten bedacht oder mit ein paar Gram Marihuana zu viel erwischt, dann monate- oder jahrelang nichts und während der Ferien flatter der Strafbefehl rein. Nach sieben Tagen auf der Poststelle gilt er gesetzlich als zugestellt und nochmal zehn Tage später ist er rechtskräftig. Nichts mehr zu machen, ausser die Busse oder Geldstrafe zu zahlen. In Extremfällen ist auch die bedingte Freiheitsstrafe rechtskräftig. Jedenfalls bist du jetzt vorbestraft, ohne je eine Chance gehabt zu haben, irgendwas dagegen zu sagen. Vielleicht warst du schuld, vielleicht war die Situation aber auch ganz anders.
Oder du hast psychische Probleme, dein Leben nicht im Griff, öffnest deine Post nicht, weil eh nur Rechnungen drin sind, die du nicht bezahlen kannst. Und dann bist du plötzlich vorbestraft und sollst tausende Franken Strafe bezahlen. Ohne Anwalt, ohne dich je erklären zu können. So etwas ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Zudem ist es auch unter dem Aspekt der Generalprävention Unfug. Wer nur eine Schreiben erhält, dass oft in einem Behördenkauderwelsch abgefasst ist, welches viele Menschen gar nicht verstehen, dem dämmert es gar nicht, weshalb genau sie oder er bestraft wird. Diese Person kann sich gar nicht bessern.
Der Strafbefehl muss dringend fairer gestaltet werden. Am besten sollte gesetzlich vorgeschrieben sein, dass jeder Strafbefehl mündlich von der Staatsanwält*in eröffnet und erklärt werden muss, damit jedem klar ist, was es bedeutet und nicht rechtlich gebildete Personen auch Fragen stellen können. Selbstverständlich gehört auch dazu, dass die beschuldigte Person den Strafbefehl danach schriftlich mitnehmen kann, um diesen von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Zur faireren Gestaltung des Strafbefehl gehört auch, die mögliche Höhe der Strafen zu Reduzieren. Wer sechs Monatslöhne abgeben soll oder gar eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt erhält, soll immer eine Richter*in sehen. Höchstens Bussen und Geldstrafen bis maximal 60 Tagessätze sollen im Strafbefehlsverfahren ausgeurteilt werden können.