Die zahlreichen illegalen und unethischen Aktionen des MAGA-Regimes zeigen grade mit aller Deutlichkeit wie wichtig eine unabhängige und starke Justiz ist. Selbst nachdem Trump zahlreiche Richter*innen, nicht zuletzt am Supreme Court, hat ernennen können, sind die Gerichte bislang die einzige Institution, welche dem Totalitarismus noch im Weg steht.
Zunächst braucht die Schweiz endlich eine von Parlamenten unabhängige Justiz. Nur eine direkte Volkswahl bringt zudem gleichzeitig die demokratische Legitimation, um einem möglicherweise übergriffigen Parlament entgegenzuhalten. Zu Recht besteht gegenüber der Volkswahl von Richter*innen Skepsis, denn sie verkommt gerade in einigen US-Bundesstaaten regelmässig zu einem Referendum über politische Fragen. Dem kann jedoch ein geeignetes Wahlsystem sehr gut entgegenwirken, indem es den Stimmberechtigten die Möglichkeit gibt, sich nicht nur zwischen zwei Kandidat*innen zu entscheiden und ausserdem sicherstellt, dass die Mehrheit nicht einfach alle Sitze mit extremen Kandidat*innen besetzen kann. Zudem sollte das Wahlrecht sicherstellen, dass die etablierten Parteien kein Oligopol für die Besetzung der Gerichte haben. Ein solches Wahlrecht ist das proportionale Persönlichkeitswahlrecht.
Für Gerichte ist zudem wichtig, dass eine Wiederwahl ausgeschlossen wird und die Zusammensetzung des Gerichts niemals zu radikal ändert. Zudem dürfen allenfalls notwendige Ersatzwahlen den Proporz nicht wieder aufheben können. Deshalb sollte die Amtszeit von Richter*innen auf 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl festgesetzt werden. Ausserdem sollte eine Nachrückerliste etabliert werden, aus welcher Vakanzen besetzt werden. Gewählt werden dann immer eine feste Zahl Nachrücker*innen, wenn die Liste unter eine bestimmte minimale Anzahl geschrumpft ist.
Die so von Regierung, Parlament und Parteien unabhängig gemachte Justiz muss sodann über die Möglichkeiten verfügen, Handlungen von Parlament, Verwaltung und Regierung darauf zu prüfen, dass sie korrekt zustande gekommen und im Interesse der Allgemeinheit liegen. Gerade der Unrechtsgehalt vieler Entscheidungen des MAGA-Regimes hat gezeigt, dass es keine Tätigkeiten von Behörden und keine Tat- oder Rechtsfragen geben darf, die der Prüfung durch die Justiz ganz entzogen sind. Dies gilt insbesondere für den Gebrauch von Notrecht. Selbst wenn der Behörde grosses Ermessen zukommt, muss geprüft werden können, ob die Entscheidung nicht korrupt, von unlauteren Motiven wie Rache getragen oder mit der Verfassung schlichtweg unvereinbar ist.
Zuletzt sollte ein Verfassungsgericht auf Bundesebene geschaffen werden, welches auch Bundesgesetze auf die Einhaltung der Verfassung prüfen kann. So wird die direkte Demokratie, welche alleine die Verfassung ändern kann, gestärkt und mögliche Missbräuche gestoppt. Dabei sollte ausserdem festgelegt werden, dass der Gesetzgeber die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Grundrechtseinschränkungen wissenschaftlich darlegen muss. Dabei sollte das Mass der geforderten Sicherheit bezüglich der Wirksamkeit und Notwendigkeit mit der Zeit zunehmen. Wo andere Demokratien auf vergleichbare Grundrechtseinschränkungen verzichten, sollte vermutet werden, dass diese unnötig sind.
Die zahlreichen illegalen und unethischen Aktionen des MAGA-Regimes zeigen grade mit aller Deutlichkeit wie wichtig eine unabhängige und starke Justiz ist. Selbst nachdem Trump zahlreiche Richter*innen, nicht zuletzt am Supreme Court, hat ernennen können, sind die Gerichte bislang die einzige Institution, welche dem Totalitarismus noch im Weg steht.
Zunächst braucht die Schweiz endlich eine von Parlamenten unabhängige Justiz. Nur eine direkte Volkswahl bringt zudem gleichzeitig die demokratische Legitimation, um einem möglicherweise übergriffigen Parlament entgegenzuhalten. Zu Recht besteht gegenüber der Volkswahl von Richter*innen Skepsis, denn sie verkommt gerade in einigen US-Bundesstaaten regelmässig zu einem Referendum über politische Fragen. Dem kann jedoch ein geeignetes Wahlsystem sehr gut entgegenwirken, indem es den Stimmberechtigten die Möglichkeit gibt, sich nicht nur zwischen zwei Kandidat*innen zu entscheiden und ausserdem sicherstellt, dass die Mehrheit nicht einfach alle Sitze mit extremen Kandidat*innen besetzen kann. Zudem sollte das Wahlrecht sicherstellen, dass die etablierten Parteien kein Oligopol für die Besetzung der Gerichte haben. Ein solches Wahlrecht ist das proportionale Persönlichkeitswahlrecht.
Für Gerichte ist zudem wichtig, dass eine Wiederwahl ausgeschlossen wird und die Zusammensetzung des Gerichts niemals zu radikal ändert. Zudem dürfen allenfalls notwendige Ersatzwahlen den Proporz nicht wieder aufheben können. Deshalb sollte die Amtszeit von Richter*innen auf 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl festgesetzt werden. Ausserdem sollte eine Nachrückerliste etabliert werden, aus welcher Vakanzen besetzt werden. Gewählt werden dann immer eine feste Zahl Nachrücker*innen, wenn die Liste unter eine bestimmte minimale Anzahl geschrumpft ist.
Die so von Regierung, Parlament und Parteien unabhängig gemachte Justiz muss sodann über die Möglichkeiten verfügen, Handlungen von Parlament, Verwaltung und Regierung darauf zu prüfen, dass sie korrekt zustande gekommen und im Interesse der Allgemeinheit liegen. Gerade der Unrechtsgehalt vieler Entscheidungen des MAGA-Regimes hat gezeigt, dass es keine Tätigkeiten von Behörden und keine Tat- oder Rechtsfragen geben darf, die der Prüfung durch die Justiz ganz entzogen sind. Dies gilt insbesondere für den Gebrauch von Notrecht. Selbst wenn der Behörde grosses Ermessen zukommt, muss geprüft werden können, ob die Entscheidung nicht korrupt, von unlauteren Motiven wie Rache getragen oder mit der Verfassung schlichtweg unvereinbar ist.
Zuletzt sollte ein Verfassungsgericht auf Bundesebene geschaffen werden, welches auch Bundesgesetze auf die Einhaltung der Verfassung prüfen kann. So wird die direkte Demokratie, welche alleine die Verfassung ändern kann, gestärkt und mögliche Missbräuche gestoppt. Dabei sollte ausserdem festgelegt werden, dass der Gesetzgeber die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Grundrechtseinschränkungen wissenschaftlich darlegen muss. Dabei sollte das Mass der geforderten Sicherheit bezüglich der Wirksamkeit und Notwendigkeit mit der Zeit zunehmen. Wo andere Demokratien auf vergleichbare Grundrechtseinschränkungen verzichten, sollte vermutet werden, dass diese unnötig sind.